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   LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01   

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https://dejure.org/2002,5132
LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01 (https://dejure.org/2002,5132)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01 (https://dejure.org/2002,5132)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 8 Sa 1758/01 (https://dejure.org/2002,5132)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Tod des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 611

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 611
    Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe, Eheleute als Arbeitgeber, Stellvertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01
    Im Gegensatz zur objektiven eventuellen Klagehäufung ist die subjektive eventuelle Klagehäufung nach ganz herrschender Meinung unzulässig (vgl. RGZ 58, 248; BGH, Urteil vom 25.09.1972 - II ZR 28/69 - NJW 1972, 2302; BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - AP Nr. 27 zu § 4 KSchG 1969; Zöller/Stefan, 23. Auflage, § 253 ZPO Rz. 1).
  • BGH, 13.10.1975 - II ZR 159/74

    Auslegung einer Willenserklärung aus Sicht des Empfängers - Verpflichtung des

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01
    Vielmehr kommt ein Handeln in eigenem und in fremdem Namen im Sinne des § 164 BGB auch dann in Betracht, wenn sich dies aus den Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 13.10.1975 - II ZR 159/74 - DB 1976, 143).
  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01
    Im Gegensatz zur objektiven eventuellen Klagehäufung ist die subjektive eventuelle Klagehäufung nach ganz herrschender Meinung unzulässig (vgl. RGZ 58, 248; BGH, Urteil vom 25.09.1972 - II ZR 28/69 - NJW 1972, 2302; BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - AP Nr. 27 zu § 4 KSchG 1969; Zöller/Stefan, 23. Auflage, § 253 ZPO Rz. 1).
  • RG, 06.06.1904 - VI 456/03

    Eintritt eines neuen Klägers; Rücktritt vom Verlöbnisse

    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01
    Im Gegensatz zur objektiven eventuellen Klagehäufung ist die subjektive eventuelle Klagehäufung nach ganz herrschender Meinung unzulässig (vgl. RGZ 58, 248; BGH, Urteil vom 25.09.1972 - II ZR 28/69 - NJW 1972, 2302; BAG, Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - AP Nr. 27 zu § 4 KSchG 1969; Zöller/Stefan, 23. Auflage, § 253 ZPO Rz. 1).
  • BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Auszug aus LAG Hamm, 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01
    Vielmehr kommt ein Handeln in eigenem und in fremdem Namen im Sinne des § 164 BGB auch dann in Betracht, wenn sich dies aus den Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 13.10.1975 - II ZR 159/74 - DB 1976, 143).
  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Das Landesarbeitsgericht hat ferner ohne Rechtsfehler angenommen, dass im Fall der Einstellung einer Haushaltshilfe nicht "unabhängig von den inneren Vorstellungen der Parteien" grundsätzlich von einem Vertragsschluss mit beiden Eheleuten ausgegangen werden muss (aA LAG Hamm 7. Oktober 2002 - 8 Sa 1758/01 - zu A II 1 a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Die Kammer folgt allerdings nicht der Auffassung, dass in einem Fall der Einstellung einer Haushaltshilfe unabhängig von den inneren Vorstellungen der Parteien grundsätzlich von einem Vertragsschluss mit beiden Eheleuten ausgegangen werden muss (vgl. LAG Hamm vom 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01).

    Die Revision war für die Klägerin bezogen auf die Abweisung der Anträge zu 1), 3), 6) und 7) wegen Divergenz nach § 72 Abs. 2 ArbGG zum Urteil des LAG Hamm vom 07.10.2002 - 8 Sa 1758/01 - zuzulassen, soweit die Frage der Arbeitgebereigenschaft des Beklagten zu 2) und die daraus resultierenden Auswirkungen - etwa die Frage der Notwendigkeit seiner Unterschrift unter die streitgegenständliche Kündigung - betroffen waren.

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